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Motorad-AU |
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Die so genannte AUK
(Abgasuntersuchung für Krafträder) muss seit dem
01.04.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt
werden. Hierbei wird ähnlich wie beim PKW das
Abgasverhalten ihres Kraftrades gemessen. Hiervon
betroffen sind: Motorräder, Quads und Roller ab 50 ccm
oder einer Höchstgeschwindigkeit ab 45 Km/h, egal ob 2
oder 4 Takter. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem
01.01.1989 in Betrieb genommen wurden. |
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Es wird keine
zusätzliche Plakette angebracht, der Fahrzeughalter
bekommt lediglich einen Auswertungsbericht mit amtlichem
Siegel ausgehändigt. |
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Wir
bieten Ihnen diesen Service für nur: 17 Euro!!! |
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